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Warum Netzpaket & EEG-Novelle den Solarausbau bedrohen – und was du jetzt tun kannst.
Am 29. Juli hat das Kabinett den Referentenentwurf zur EEG-Novelle sowie den Referentenentwurf zum Netzpaket verabschiedet. Die entscheidende Phase des Gesetzgebungsverfahrens beginnt nun, wenn die Gesetzesentwürfe zwischen den Koalitionsfraktionen aus Union und SPD verhandelt werden. Ein Abschluss des Gesetzesvorhabens ist im Spätherbst zu erwarten.
Deshalb geht es jetzt mehr denn je darum, auf die Konsequenzen hinzuweisen: Das Gesetzpaket wird dazu führen, dass Privathaushalte weiter in fossiler Energieabhängigkeit gehalten werden und zehntausende Jobs in der Solarbranche gefährdet sind.
Nachgebessert, aber nicht entschärft. Vier Punkte aus dem aktuellen Referentenentwurf, die für deine Projekte ab 2027 relevant werden.
Neuanlagen unter 25 kWp verlieren die garantierte Einspeisevergütung. Übergangsweise gilt ein fester Satz, danach nur noch Direktvermarktung.
Ab Inkrafttreten müssen neue Anlagen ihren Strom direkt vermarkten. Ein Übergangsbonus soll den Einstieg abfedern.
Freiflächenanlagen werden auf max. 70 % der installierten Leistung begrenzt – ohne Übergangsfrist. Das kostet Ertrag.
Netzgebiete gelten künftig schon ab 5 % Abregelung als kapazitätslimitiert – mit Folgen für Planungssicherheit bei Neuanschlüssen.
Die Solar- und Speicherbranche ist mit weit über 100.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 30 Milliarden Euro ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Ob Hersteller, Lieferant, Großhandel oder Installateur – gemeinsam mit dem BSW-Solar (Bundesverband Solarwirtschaft) wollen wir Politikerinnen und Politiker in allen Wahlkreisen und Regionen Deutschlands ansprechen.
Es geht darum, zu erläutern, warum die Änderungen am EEG zu massiven Einschnitten für neue private und mittelständische Photovoltaik-Betreiber führen und ihnen die Investitionsgrundlagen entziehen werden. Wir wollen sie darum bitten, sich gegenüber Spitzenpolitikern der Partei- und Fraktionsspitze gegen die geplanten Einschnitte auszusprechen.
Dabei sollte deutlich werden, dass wir uns nicht gegen eine stärkere Markt- und Systemintegration der Photovoltaik wenden. Wir brauchen aber einen realistischen Übergang, der Investitionen weiterhin ermöglicht, das Solarhandwerk nicht überfordert und den Ausbau kleiner Dachanlagen nicht zum Erliegen bringt.
Gemeinsam mit dem BSW-Solar haben wir die aktuellen Referentenentwürfe zum EEG und Netzpaket eingeordnet und diskutiert, welche Auswirkungen die geplanten Änderungen auf die Photovoltaikbranche haben.
Im Webinar ging es unter anderem um folgende Themen:
• Welche Änderungen gegenüber den Entwürfen aus dem Frühjahr vorgenommen wurden• Welche Herausforderungen weiterhin bestehen• Was sich für Residential- und Commercial-Projekte konkret ändert• Welche Rolle Netzpaket und Redispatch künftig spielen• Wie sich Unternehmen und Installationsbetriebe bereits heute auf die geplanten Änderungen vorbereiten können
Redispatchvorbehalt
Netzbetreiber können Gebiete für 6 Jahre sperren Neue Anlagen dürfen nur noch dann angeschlossen werden, wenn die Betreiber im Gegenzug auf die Entschädigung für Abregelungen verzichten.
Kapazitätslimitierte Gebiete
Ein Netzgebiet gilt als kapazitätslimitiert, wenn im vorherigen Kalenderjahr mehr als 5 % der technisch möglichen Strommenge erneuerbarer Anlagen aus Netzgründen abgeregelt werden mussten. Diese Schwelle wird bereits heute in vielen PV-starken Regionen erreicht. Enorme Unsicherheit für Planung & Finanzierung
Folgen
Projekte werden unwirtschaftlich Netzausbau wird nicht beschleunigt Energiewende wird ausgebremst
Was geplant ist
Warum das problematisch ist
Das Bundeswirtschaftsministerium plant mit der Novelle des Erneuerbaren Energie Gesetzes (EEG) massive Einschnitte, darunter die schrittweise Abschaffung der Einspeisevergütung für kleine Photovoltaik-Dachanlagen (unter 25 kWp) und eine verpflichtende Direktvermarktung. Diese würde für kleine PV‑Anlagen einen hohen technischen und administrativen Aufwand bedeuten, während der wirtschaftliche Nutzen gering oder sogar negativ ist. Zudem sind viele Prozesse noch nicht massentauglich, was Planungssicherheit und Investitionsbereitschaft insbesondere bei Eigenheim‑ und Gebäudesolar gefährdet.
Nach Einschätzung des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar) (www.solarwirtschaft.de) handelt es sich um einen Frontalangriff auf die Energiewende. Sollte der Gesetzesentwurf in der vorliegenden Fassung umgesetzt werden,
K2 Systems setzt sich dafür ein, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien nicht ins Stocken gerät. Denn, für eine stabile wirtschaftliche Entwicklung braucht es
Photovoltaik liefert hier bereits einen entscheidenden Vorteil: Solarstrom ist heute die kostengünstigste Form der Stromerzeugung – deutlich günstiger als Strom aus Gas- oder neuen Kernkraftwerken, deren Erzeugungskosten zum Teil mehr als doppelt so hoch liegen.
Die letzten Jahre – vor allem geopolitische Konflikte – haben deutlich gezeigt, wie abhängig Deutschland von fossilen Energieimporten ist und welche Risiken daraus entstehen. Erneuerbare Energien und Speichersysteme bieten die Chance
Das haben auch die Wählerinnen und Wähler erkannt, die sich mehrheitlich für den Solarausbau aussprechen.
Die Energiewende ist nicht nur ein ökologisches Projekt, sondern eine zentrale wirtschafts- und industriepolitische Aufgabe!
Die Solar- und Speicherbranche ist mit weit über 100.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 30 Milliarden Euro ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Ob Hersteller, Lieferant, Großhandel, oder Installateur – mit gemeinsamer Schlagkraft wollen wir mit dem BSW-Solar (Bundesverband Solarwirtschaft) und seinen über 1.000 Mitgliedsunternehmen Politikerinnen und Politiker in allen Wahlkreisen und Regionen Deutschlands ansprechen. Es geht darum, miteinander in den sachlichen Austausch zu kommen. Wir wollen ihnen verdeutlichen, warum sie sich gegenüber Spitzenpolitikern der Partei- und Fraktionsspitze gegen die geplanten Einschnitte aussprechen sollten.
Setz dich in deiner Region dafür ein! In den nächsten Tagen stellen wir dafür einen vom BSW zur Verfügung gestellten „Werkzeugkasten“ hier bereit.
Möchtest du bei deinen Kundinnen und Kunden Orientierung schaffen und ihnen verständlich zeigen, was die aktuellen politischen Diskussionen konkret für ihr Zuhause bedeuten? Dann verweise gerne auf unsere Informationsseite für Endverbraucher. Sie ordnet die Entwicklungen ein, spricht sich klar für Photovoltaik aus und zeigt, warum sich PV auch jetzt lohnt.
Ja. Die Behauptung, kleine PV-Anlagen rechnen sich auch ohne Förderung ist stark vereinfacht und für den Großteil des Marktsegments falsch.
Zwar ist die Abhängigkeit neuer Solarstromanlagen von der EEG-Förderung in den letzten Jahren mit der Verbreitung von Batteriespeichern merklich gesunken, noch stellt sie aber für die überwiegende Zahl der Kunden einen Kaufanreiz dar, um die zumeist geltende Amortisationserwartung von maximal 10 Jahren zu erfüllen. Dies gilt auch bei Installationen mit hohem Eigenverbrauchsanteil durch E-Auto und Wärmepumpe. Denn ohne eine EEG-Förderung würden sich die Amortisationszeiten selbst unter Nutzung eines Batteriespeichers auf rund 20 Jahre, bestenfalls 15 Jahre verlängern. Repräsentative Umfragen unter privaten Immobilieneigentümern weisen die EEG-Förderung als notwendigen Kaufanreiz nach und warnen zugleich: Lediglich vier von zehn Kunden würden sich ohne eine EEG-Förderung noch eine Solarstromanlage im Heimsegment anschaffen.
Nein. Im Falle eines Wegfalls der Förderung würden PV-Anlagen meist auf Eigenverbrauch optimiert und damit kleiner dimensioniert werden. Die Einspeisevergütung hat somit den positiven Effekt, dass dort, wo ohnehin eine Solaranlage auf ein Dach gebaut wird, die Solaranlage größer gebaut und die Dachfläche möglichst vollständig zur Stromerzeugung genutzt wird. Das ist volkswirtschaftlich sinnvoll und steigert die Kosteneffizienz.
Nein. Der Eigenverbrauch von Solarstrom führt zu Einsparungen im Vergleich zu den Strombezugskosten. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Subvention. Der Selbstverbrauch vor Ort erzeugten Solarstroms ist genauso anzusehen wie Eigenleistungen im Haus oder der Eigenanbau von Obst und Gemüse im Garten.
Nein. Die Fördereffizienz von Gebäude-PV ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Die EEG-Einspeisevergütung für typische neue Eigenheimanlagen liegt bei 7,94 ct/kWh. Gleichzeitig erhöht der wachsende Eigenverbrauch die Fördereffizienz:
In der Praxis aktuell leider nein. Deutschland hinkt beim Rollout von Smart Metern im europäischen Vergleich massiv hinterher. Ohne diese flächendeckende, digitale Mess- und Steuertechnik sind die bürokratischen und technischen Hürden so hoch, sodass die Kosten einer Direktvermarktung bei kleinen PV-Anlagen in der Regel höher sind als die erzielbaren Erlöse.
Der Marktbetrieb wird dabei nicht von den Anlagenbetreibern oder den Herstellern der dezentralen Energiesysteme verhindert, sondern durch die fehlende Digitalisierung des Messstellenbetriebs bei Endkunden und die fehlenden massengeschäftstauglichen Prozesse bei den Netzbetreibern. Die Schaffung der notwendigen Voraussetzungen bei den Netzbetreibern wird noch mehrere Jahre benötigen.
Solarinstallateure rechnen deshalb mit einem Nachfrageeinbruch von mehr als zwei Drittel im Heim- und Kleingewerbesegment für den Fall, dass neben der Streichung der Vergütung auch noch eine Pflicht zur Direktvermarktung unter den aktuellen Voraussetzungen eingeführt werden sollte.
Nein, die im Kabinettsentwurf vorgesehene dreijährige „Übergangszahlung“ löst dieses Problem nicht ansatzweise und wäre ein „unwirksames Trostpflaster“. Für die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage und die Investitionsentscheidung von Gebäudeeigentümern ist sie gänzlich unzureichend. Auch die vorgesehene Möglichkeit einer Verlängerung durch die Bundesnetzagentur bietet keine belastbare Grundlage: Sie ist befristet auf das Jahr 2032, unverbindlich und für Investoren nicht verlässlich kalkulierbar. Kunden haben keinerlei Sicherheit, ob nach 3 Jahren eine wirtschaftliche Einspeisung mittels Direktvermarktung möglich sein wird. Die Übergangszahlung in Höhe von 5,2 Cent je kWh kann daher nicht ansatzweise die bislang über 20 Jahre gewährte EEG-Einspeisevergütung in Höhe von über 7 Cent je kWh für Teileinspeiser und 10 – 12 Cent je kWh für Volleinspeiser ersetzen. Auch der geplante “Direktvermarktungsbonus”, der lediglich für maximal 4 Jahre gezahlt wird, dürfte zu niedrig und zu bürokratisch sein und schafft keine Investitionssicherheit.
Nein. Bereits heute bestehen Vorgaben für einen systemsicheren Betrieb von PV-Anlagen unter 100 kWp. Anlagen ab 25 kWp müssen durch den Netzbetreiber steuerbar sein, wodurch rund zwei Drittel der installierten PV-Leistung bereits steuerungspflichtig sind.
Mit dem „Solarspitzengesetz“ (2025) wurden zudem neue Anlagen ab 7 kWp verpflichtet, durch den Netzbetreiber steuerbar zu sein. Zudem erhalten alle seit dem 25.02.2025 installierten Anlagen ab 2 kWp keine EEG-Vergütung, wenn der Börsenstrompreis negativ ist. Die Zeiten mit Nullvergütung werden an das Ende des 20-jährigen Förderzeitraums angehängt. Damit haben selbst kleinste Anlagen Anreize für marktdienliches Verhalten.
Laut Systemstabilitätsbericht vom Juli 2025 sind diese Maßnahmen ausreichend. Wichtig bleibt der weitere Ausbau von Speichern.
Davon unbenommen ist es aber wichtig, den Speicherausbau massiv voranzutreiben und sicherzustellen, dass die im Solar-Spitzengesetz bereits vorgeschrieben Maßnahmen wie erwartet umgesetzt werden und greifen. Einer verpflichtenden Direktvermarktung von kleinen Solarstromanlagen bedarf es dafür nicht.
Nein. Eine Studie der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin zeigt, dass PV-Anlagen in Kombination mit Wärmepumpe, E-Auto und Batteriespeicher die Netzinfrastruktur besonders effizient nutzen. Durch die Kombination von Erzeugung, Verbrauch und Speicher an einem Ort kann der Netzausbaubedarf sogar sinken. Für den PV-Zubau in Prosuming-Konstellationen – die zunehmend zum Standard werden – ist kein zusätzlicher Netzausbau erforderlich. Der Netzausbau, der ohnehin für die elektrischen Verbraucher notwendig ist, reicht in der Regel aus. Das rare Gut der Netzkapazitäten wird mit Hilfe von Gebäude-PV-Anlagen ideal genutzt.
Nein. Durch E-Autos und Wärmepumpen steigt der Stromverbrauch von Haushalten im Prosuming-Modell oft auf 6.000–8.000 kWh pro Jahr. Damit tragen sie deutlich zur Deckung der Netzkosten bei. Gleichzeitig kann der Netzausbaubedarf durch den Einsatz von PV-Anlagen reduziert werden.
Ja. Die Installation einer Solaranlage ist oft der Auslöser für den Einbau von Wärmepumpen, E-Autos und Batteriespeichern. Solche Kombinationen sind heute beim Kauf von PV-Anlagen bereits Standard. Der eigene Solarstrom senkt die Betriebskosten und macht klimafreundliche Mobilität und Wärme für viele Haushalte attraktiver.
Gebäude-PV schafft mit sog. Balkonkraftwerken und Mieterstrommodellen, mit Anlagen auf Eigenheim- und Gewerbedächern aktive Teilhabemöglichkeiten für alle gesellschaftlichen Akteure. Dadurch bleibt die Zustimmung zur Energiewende in Deutschland hoch. Diese gilt es mit Hilfe der Gebäude-PV über den millionenfachen Zugang von Verbrauchern und Unternehmen zu preiswertem Solarstrom zu erhalten.
Nein, vom Ausbau der Photovoltaik profitiert auch die Allgemeinheit. Nach einer Studie der Unternehmensberatung enervis haben alle in Deutschland betriebenen Solarstromanlagen die Stromkosten an der Strombörse um rund 21 Prozent gesenkt. Ein durchschnittlicher Haushalt hat 2025 dadurch fast 100 € an Stromkosten im Jahr eingespart, ein Industriebetrieb mit 10 GWh Verbrauch ca. 235.000 €.
Die insgesamt erzielten Einsparungen überstiegen zudem die solarbedingten EEG-Kosten im Bundeshaushalt 2025 deutlich.