Nein. Bereits heute bestehen Vorgaben für einen systemsicheren Betrieb von PV-Anlagen unter 100 kWp. Anlagen ab 25 kWp müssen durch den Netzbetreiber steuerbar sein, wodurch rund zwei Drittel der installierten PV-Leistung bereits steuerungspflichtig sind.
Mit dem „Solarspitzengesetz“ (2025) wurden zudem neue Anlagen ab 7 kWp verpflichtet, durch den Netzbetreiber steuerbar zu sein. Zudem erhalten alle seit dem 25.02.2025 installierten Anlagen ab 2 kWp keine EEG-Vergütung, wenn der Börsenstrompreis negativ ist. Die Zeiten mit Nullvergütung werden an das Ende des 20-jährigen Förderzeitraums angehängt. Damit haben selbst kleinste Anlagen Anreize für marktdienliches Verhalten.
Laut Systemstabilitätsbericht vom Juli 2025 sind diese Maßnahmen ausreichend. Wichtig bleibt der weitere Ausbau von Speichern.