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Heute steigen wir auf‘s Ziegeldach, wo ein viel diskutiertes Thema Klärung erfährt: Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks hat nämlich eine neue Fachregel für Dachdeckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen veröffentlicht. Was dies für die Installation von PV-Anlagen auf Ziegeldächern bedeutet, haben wir im Folgenden zusammengefasst.
„Die fachgerechte Ausführung von Dachdeckungen, Abdichtungen und Außenwandbekleidungen erfordert die Einhaltung bestimmter Vorschriften. Dieses sind gesetzliche Bauvorschriften und allgemein anerkannte Regeln der Technik. Zu den anerkannten Regeln der Technik gehören die Normen und die Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks.“, so der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks. (Das ZVDH-Regelwerk – Ihr Garant für höchste Qualität, 08.04.2024). Die Fachregel für Dachdeckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen ist Teil des Regelwerks Deutsches Dachdeckerhandwerk und gilt für die Planung und Ausführung von Dachdeckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen für Dächer mit einer Neigung von ≥ 10°.
Das Regelwerk beziehen
Die gute Nachricht vorweg: Die Installation von Dachhaken ab der Regeldachneigung des jeweiligen Dachziegels oder Dachsteins ist weiterhin fortführbar. Das Regelwerk bildet damit die gängige Praxis in der Solarbranche ab. Das bedeutet, dass in den meisten Fällen weiterhin Dachhaken verbaut werden können.
Die Regeldachneigung ist die in Winkeln oder Grad angegebene Dachneigung, ab der sich ein Eindeckungsmaterial in der Praxis als regensicher erwiesen hat. Die Hersteller geben für jedes Produkt die jeweilige Regeldachneigung in ihren Verarbeitungsvorschriften an.
In den meisten Fällen werden Dachziegel und Dachsteine nur oberhalb der Regeldachneigung eingesetzt, da unterhalb der Regeldachneigung Zusatzmaßnahmen für die Regensicherheit erforderlich sind. Ab der Regeldachneigung ist der Dachhaken anerkannter Stand der Technik. Unterhalb der Regeldachneigung empfiehlt der ZVDH die Nutzung von Dachträgerpfannen. Hierbei gilt: Die Ersatzlösungen müssen dem ursprünglichen Dachziegel oder Dachstein in Bezug auf die Verfalzung und Form so ähnlich sein, dass ein nahtloses Einfügen ohne handwerkliche Anpassung möglich ist. Auch in Bezug auf die Höhen- und Seitenüberdeckung sowie die Wasserführung darf kein Unterschied zwischen den ursprünglichen Dachziegeln /-steinen und der Ersatzlösung bestehen. Bei den aktuell verfügbaren Ersatzlösungen im Markt ist die Herausforderung damit, dass diese zuverlässig und formschlüssig den Abschluss (Dichtigkeit) garantieren können.
Die Regeldachneigung ist leicht auf den Websites der Ziegelhersteller einsehbar.
Die Bearbeitung von Dachziegeln und Dachsteinen ist fester Bestandteil beim Setzen von Dachfenstern, -gauben und -kehlen oder etwa bei der Bearbeitung der Traufe. So auch bei der Installation einer PV-Anlage auf den meisten Ziegeldächern, sofern Dachhaken verwendet werden.
Mehr zum Bearbeiten von Dachziegeln und Dachsteinen in unserem Webinar.
In der neuen Fachregel wird darauf hingewiesen, dass durch die Bearbeitung der Falze in der Höhenüberdeckung die Tragfähigkeit der Dachziegel und Dachsteine durch den etwaigen Einfluss von Lasten eingeschränkt ist. Und hier kommt die frohe Botschaft von K2, die für Entspannung sorgt: Durch einen vorgeschriebenen Abstand unserer Dachhaken zur Ziegeloberkante des unterliegenden Dachziegels von 5 mm wird kein Druck auf den Ziegel ausgeübt und dieser ist vor zusätzlicher Belastung, wie z.B. Schneelasten, geschützt.
Siehe Montageanleitung SingleRail
Ein paar abschließende Worte zum Schreckgespenst „Garantieverlust des Dachziegels oder Dachsteins bei dessen Bearbeitung“: Generell gilt es hier, zwischen Produktgarantie und Gewährleistung auf ein Gewerk zu unterscheiden. Die Ziegelhersteller garantieren Bruchfestigkeit und Wasserundurchlässigkeit der Ziegel und Dachsteine, hier gilt also die Produktgarantie. Bei einem Dach handelt es sich jedoch nicht um ein Produkt, sondern um ein Gewerk, das aus vielen Einzelteilen besteht. Die Regensicherheit, also Funktionalität, des gesamten Daches wird durch den Dachhandwerker gegeben. Er gewährleistet eine sachgemäße Arbeit, also eine Funktionalität (in diesem Fall Regensicherheit) seines Gewerks. Hierzu zählt auch die sachgemäße Bearbeitung des Dachziegels unter Erhalt der Regensicherheit.
Mehr dazu in unserem Interview mit Nelskamp.
Grundsätzlich gilt: Installateure geben eine Gewährleistung für ihre Installation, die auch die Regensicherheit beinhaltet. Hersteller geben eine freiwillige Produktgarantie und vom Gesetzgeber eine vorgegebene zweijährige Gewährleistung.
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Kategorie Updates: Branche
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