Garantie­bedingungen der K2 Systems GmbH

1. Garantie

1.1. Wir garantieren unter den Voraussetzungen dieser Garantiebedingungen gegenüber dem Endkunden, dass die unter unserem Markennamen „K2“ vertriebenen Produkte für die Dauer von zwölf (12) Jahren ab Inbetriebnahmedatum frei von Fehlern in Material und Verarbeitung sind.
Von diesen Garantiebedingungen vollständig ausgeschlossen sind sowohl elektronische Produkte als auch elektronische Komponenten der K2 Systems GmbH.

1.2. Diese Garantie gilt für unsere Produkte, die zwischen dem 22.12.2023 und dem Tag ausgeliefert werden, an dem neue Garantiebedingungen in Kraft treten. Für unsere Produkte, die vor dem 22.12.2023 ausgeliefert wurden, gelten die bisherigen Regelungen.

1.3. Diese Garantie wird ausschließlich gegenüber dem Endkunden erklärt. Sie gilt nicht für Zwischenhändler bzw. Installationsbetriebe oder Zweiterwerber unserer Produkte. Endkunden sind die Erwerber unserer Produkte, die sie für den Eigenbedarf und nicht für Zwecke des Wiederverkaufs selbst erworben oder die eine Solaranlage (ggf. in Kombination mit einem Gebäude) erworben haben, bei der Produkte von uns verbaut sind. Auf Produkte, die außer zu Reparaturzwecken aus- und wieder eingebaut oder einer anderen Verwendung zugeführt wurden, findet unsere Garantie keine Anwendung.

1.4. Diese Garantie ist eine selbständige, freiwillige und unentgeltliche Leistung von uns gegenüber dem Endkunden, die keinen Einfluss auf eventuelle Beschaffenheitsvereinbarungen zwischen dem Endkunden und dem Verkäufer unserer Produkte (sofern nicht identisch mit uns) hat.

1.5. Ansprüche aus dieser Garantie können nicht auf Dritte übertragen werden.

1.6. Diese Produktgarantie gilt innerhalb der Europäischen Union oder innerhalb des Drittlandes, in dem unser Produkt durch uns erstmals in Verkehr gebracht wurde. Garantieansprüche können nur innerhalb der zwölfjährigen Garantiezeit geltend gemacht werden. Eine Verlängerung der Garantie-zeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen.

1.7. Diese Garantie besteht unabhängig von gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Verkäufer unserer Produkte. Solche Ansprüche werden durch unsere Garantie weder eingeschränkt noch hierdurch gegenüber uns begründet, soweit kein unmittelbarer Kaufvertrag mit uns besteht.

2. Garantieleistung

2.1. Im Garantiefall werden wir nach eigener Wahl das Produkt entweder kostenfrei reparieren oder kostenfrei Ersatz liefern oder den Zeitwert unseres Produkts ersetzen. Als Ersatz gilt auch ein Äquivalent des Original-Bauteils.

2.2. Reparatur und Ersatzlieferung bzw. Ersatz des Zeitwerts sind die einzigen und ausschließlichen Leistungen, die diese Garantie vorsieht. Weitere Leistungen aus dieser Garantie werden nicht gewährt. Insbesondere werden auf Grundlage dieser Garantie keine Kosten für den Ausbau eines defekten Bauteils, den Rücktransport zu uns oder dem autorisierten Verkäufer sowie Anlieferung und Wiedereinbau übernommen.

3. Ausschlüsse und Beschränkungen

3.1. Ansprüche aus dieser Garantie bestehen nicht bei einem Defekt eines unserer Produkte

  • aufgrund von Naturgewalten, höherer Gewalt und anderen unvorhersehbaren Umständen außerhalb unserer Einflussnahmemöglichkeit, z. B. Erdbeben, Taifune, Wirbelstürme, Vulkanausbrüche, Überschwemmungen, Blitzschlag, Schneeschäden oder nukleare Ereignisse
  • aufgrund ungeeigneter Wartung, insbesondere Reparatur oder Veränderung durch nicht ausdrücklich von uns autorisierte Dritte
  • bei Vorliegen eines lediglich optischen Mangels oder bei üblichem Verschleiß durch Gebrauch
  • aufgrund von Nichtbeachtung der nach dem Stand der Technik einzuhaltenden Regeln, der einzuhaltenden Normen und Bauregelwerken, der Angaben aus der statischen Berechnung des Montagesystems oder der Vorgaben der Montageanleitung

3.2. Die Geltendmachung dieser Garantie setzt weiterhin voraus, dass unsere Produkte ordnungsgemäß für den dafür vorgesehenen Zweck verwendet wurden und sie keine über den gewöhnlichen Gebrauch hinausgehenden Abnutzungserscheinungen oder äußeren Beeinträchtigungen aufweisen. Weiterhin ist unserer Montageanleitung unbedingt Folge zu leisten. Die Einhaltung der dort aufgeführten Sicherheits- und Warnhinweise und unserer Montage- und Betriebsanleitung ist zwingende Voraussetzung für die Geltendmachung der Garantie.

3.3. Ausgeschlossen von der Garantie sind Gummibauteile oder Kunststoffbauteile, die keine tragende Funktion haben, und Teile, die ausschließlich eine Montagehilfe darstellen und keine Auswirkungen auf die Funktion der Produkte haben.

3.4. Unser Gesamthaftungsumfang aus dieser Garantie ist begrenzt auf den Kaufpreis des fehlerhaften Produkts. Wir übernehmen auf Grundlage dieser Garantie insbesondere keine Haftung für mittel-bare Schäden, Gewinnausfall, Folgeschäden oder indirekte Schäden, eventuellen Ausfall elektrischer Kapazität und/oder Vergütung durch ein Energieversorgungsunternehmen. Gesetzliche Gewährleistungsansprüche oder deliktische Ansprüche gegen uns sowie Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

4. Garantiegeber, Inanspruchnahme der Garantie, Rügefristen

4.1. Garantiegeberin ist die K2 Systems GmbH, Industriestr. 18, 71272 Renningen (https://k2-systems.com).

4.2. Ansprüche aus oder in Zusammenhang mit dieser Garantie müssen innerhalb der zwölfjährigen Garantiefrist sowie spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Auftreten des Ereignisses, welches die Ansprüche auslöst bzw. Kenntnis, in Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) uns gegenüber (ggf. über den Vertragspartner des Kunden als Übermittler/Bote) geltend gemacht werden. Verspätete Reklamationen werden nicht berücksichtigt. Maßgeblich für die Einhaltung der Garantiefrist ist der rechtzeitige Eingang der Mitteilung bei uns oder beim Vertragspartner des Kunden, sofern dieser uns die Reklamation unverzüglich weiterleitet.

4.3. Zur Rücksendung monierter Produkte ist der Kunde nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt.

4.4. Der Geltendmachung der Garantieansprüche sind folgende Dokumente und Informationen beizufügen: Kontaktdaten des Endkunden, Datum der Inbetriebnahme, Projektbericht K2 Base (wenn vorhanden), hinreichend aussagekräftige Fotos (Gesamtbild der Anlage und Detailbilder des Mangels) sowie das ursprüngliche Angebot über die Installation der Anlage oder die diesbezügliche Auftragsbestätigung.

4.5. Bezüglich der Garantie und für Rechtsstreitigkeiten, die diese Garantie betreffen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Version 7 (Stand 22.12.2023)